Tagfahrlicht-Obligatorium für E-Bikes

14.03.2022

Ab 1. April 2022!

Gemäss neuer Verordnung vom ASTRA müssen ab 01.04.2022 alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Dies gilt für Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h, aber auch für jene mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Auch wir von der Bike Academy haben deshalb unsere gesamte E-Bike-Mietflotte mit Licht ausgestattet. Wer für sein eigenes E-Bike noch kein Tagfahrlicht hat, kann ein solches bei uns kaufen. Wir empfehlen: Für den 1. April einen Reminder setzen oder besser jetzt schon umrüsten. PS: Das ist kein April-Scherz! 

Mitteilung vom ASTRA: www.astra.admin.ch/astra/medienmitteilungen