AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Online-Shop


1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen und Vertragsabschlüsse über unseren Online-Shop. 

2. Angebot, Artikelbeschreibung und Abbildungen
Die Präsentation unserer Waren auf unserer Internetseite stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Die Beschreibungen, sowie die Abbildungen der Artikel geben die Ausführungen des jeweiligen Zulieferers und Herstellers wider. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Lieferung
Wir liefern in der ganzen Schweiz und Lichtenstein. Kann die bestellte Ware trotz Avisierung durch das Speditionsunternehmen nicht erfolgen werden die entstehenden, zusätzlichen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Ebenso die zweite Avisierung inkl. Transport.
Ist ein von Ihnen bestelltes Produkt dauerhaft nicht lieferbar, behalten wir uns vor, Ihr Angebot nicht anzunehmen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

3.1 Lieferung Fahrräder
Fahrräder können online bestellt werden. Diese müssen aber in unserem Shop (Bahnhofstrasse 8, 7260 Davos Dorf) abgeholt werden, damit sie fachgerecht eingestellt werden können. 

4. Zahlungsmöglichkeiten
Bezahlung ist momentan per Paypal oder Vorauskasse möglich. Mehr Informationen finden Sie unter Zahlungsmöglichkeiten. 

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware in unserem Besitz. 

6. Retoursendungen
Textilien und Schuhe können aus hygienischen Gründen nicht retourniert werden. Eine Rücknahme der entsprechenden Artikel ist nur in Absprache mit der Bike Academy Davos möglich. 

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos (GR).




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Vermietung
 
1. Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Fahrradvermietung werden von der Firma Bike Academy GmbH (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Davos Dorf erbracht, welche Eigentümerin der Mietfahrräder ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigen die Mieter:innen, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:

2. Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen Bike-Academy GmbH und den Mieter:innen geschlossen.

3. Fahrradübernahme
Die Mieter:innen nehmen das Fahrrad in betriebssicherem und sauberem Zustand entgegen. Beanstandungen seitens der Mieter:innen müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler direkt bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.

4. Fahrradrückgabe
Die Mieter:innen sind verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden den Mieter:innen in Rechnung gestellt. Das Fahrrad sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör muss der Vermieterin bei der Fahrradrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Die gemieteten Fahrräder müssen vor der Rückgabe gereinigt werden. Verlust oder Beschädigung werden den Mieter:innen in Rechnung gestellt.

5. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrradrückgabe zu entrichten.

6. Mindestalter der Mieter:innen
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietfahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
Das Mindestalter für das Lenken eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Schweizer Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).

7. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.

8. Annullation / Abbruch
Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

9. Haftung und Versicherung
9.1 Haftpflicht-Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Mieter:innen. Die Mieter:innen bestätigen mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrrad oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

9.2 Defekte während Mietdauer
Bei Defekten während der Mietdauer können die Mieter:innen das Fahrrad gegen ein gleichwertiges Fahrrad austauschen, falls vorhanden.
Die Mieter:innen sind in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich.

9.3 Schäden, Diebstahl und Verlust
Die Mieter:innen haben die Pflicht, der Vermieterin aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
Die Mieter:innen haften für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden den Mieter:innen gemäss der offiziellen Preisliste von der Bike-Academy GmbH direkt von der Vermietstelle verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haften die Mieter:innen. Das Fahrrad ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird den Mieter:innen zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergeben die Mieter:innen das Fahrrad an Dritte, so haftet er/sie grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrrad durch Dritte verursacht werden.

9.4 Zusatz-Tagesversicherung à CHF 15.-
Die Mieter:innen haben die Möglichkeit, sich zu einem Betrag von CHF 15.- pro Nutzungstag bei der Bike Academy GmbH zu versichern. Diese Versicherung deckt Schäden, welche im Punkt 9.3 aufgeführt sind und nicht über die Versicherung der Mieter:innen gedeckt sind. Die Mieter:innen können sich vor Ort bei der Abholung entscheiden (durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Mietformular), ob er/sie die Zusatz-Tagesversicherung bei der Bike Academy GmbH abschliessen möchte. Ohne Ankreuzen wird die Zusatz-Tagesversicherung nicht abgeschlossen.

9.5 Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Bike-Academy GmbH umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Bike-Academy Davos zu senden.

10. Nutzung / Verbote
Die Mieter:innen verpflichten sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Fahrrad sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Die Mieter:innen sind verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.  Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrräder, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrrad offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.
Das Benützen und Tragen der Miethelme ist freiwillig. Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos Dorf (GR).





 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Kurse / Touren / Workshops

1. Anmeldung
Die Anmeldung des Kunden zu einem Angebot von der Bike Academy Davos GmbH gilt als verbindlicher Antrag. Das Vertragsverhältnis zwischen Bike Academy Davos GmbH und dem Kunden kommt durch die Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.

2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des gebuchten Angebots erfolgt über die Buchungsplattform der Bike Academy Davos GmbH. Privatkurse können auch vor Ort in bar oder mit Debit- und Kreditkarte bezahlt werden.

3. Leistungen und Preise
Die Preise gelten pro Person in Schweizer Franken (CHF). Die Leistungen der Bike Academy Davos GmbH sind im jeweiligen Angebot aufgeführt.

4. Haftung und Schadenersatz
Die Bike Academy Davos GmbH bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz oder anderweitige Ansprüche gegenüber der Bike Academy Davos GmbH.

5. Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen, eine umfassende Annullationsversicherung und Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschliessen. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Kursen und Touren bei der Bike Academy Davos GmbH für alle Teilnehmenden obligatorisch. Die Teilnehmer müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.

6. Annullation / Abbruch
6.1 Annullation durch den Teilnehmer
6.1.1 Bei Tagestouren
Bei der kurzfristigen Annullation von Tagestouren (bis 48 Stunden vorher) behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Annulationen unter 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen werden 100% in Rechnung gestellt

6.1.2 Bei Mehrtagestouren
Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn von der Veranstaltung zurücktreten.
Die Annullation muss in schriftlicher Form erfolgen. Stichtag für alle Rücktrittserklärungen ist das Eingangsdatum der Stornomeldung bei uns. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden: 

  • Bis 30 Tage vor Abreise: kostenlos
  • 30 bis 15 Tage vor Abreise: 60 % des Buchungsbetrages
  • 14 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Buchungsbetrages

Der Teilnehmer kann bis zur Veranstaltung eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten übernimmt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen.

6.2 Annullation durch den Veranstalter
Muss die Bike Academy Davos GmbH aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen eine Veranstaltung absagen respektive abbrechen, hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung aller nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Tour oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Abbruch der Tour durch den Teilnehmer
Ein Teilnehmer, der die Tour – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Preises.

​​6.4 Leistungen Dritter
Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden jeweils bei der Buchung bekannt gegeben.

7. Sonderkosten
Entstehen während der Mountainbike Tour Sonderkosten, so gehen diese zu Lasten des Teilnehmers und sind umgehend vor Ort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Sollte die Bike Academy Davos GmbH in Vorlage treten, um einem akuten Notfall zu begegnen, so sind verauslagte Beträge unmittelbar nach Beendigung der Bike Tour an die Bike Academy Davos GmbH zu erstatten.

8. Veranstaltung
Es besteht absolute Helmpflicht! Der Guide ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder welcher seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht fristgemäss nachgekommen ist oder trotz Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, ohne Anspruch auf Schadenersatz, jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Preis.

9. Programmänderung
Die Kurse und Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.

10. Reklamation
Beanstandungen während einer Veranstaltung sind vor Ort schriftlich bekanntzugeben. Der Guide der Veranstaltung ist jedoch nicht befugt, Forderungen anzuerkennen. Ansprüche müssen mit einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen sowie die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten.
Der Veranstalter kann im Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Tour gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen.

11. Bildmaterial
Auf den Touren entstandenes Film- und Bildmaterial (worauf TeilnehmerInnen abgebildet sind) darf von der Bike Academy Davos GmbH für Werbeaktionen, in Online-Medien und Reiseberichten ohne Rückfrage verwendet und veröffentlicht werden.

12. Website
Die Informationen der Webseite werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Dateninzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Inhaber dieser Internetseite ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

13. Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos Dorf (GR).



 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR WETTBEWERBE AUF SOCIAL MEDIA - Facebook und Instagram

1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Bike Academy Davos GmbH, 7260 Davos Dorf, Schweiz.

2. Wettbewerbsprozess
Der Ablauf des Wettbewerbs wird im Social Media Post auf Facebook und/oder Instagram erklärt. Der Wettbewerb steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und/oder Instagram und wird nicht von Facebook und/oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3. Teilnahmerecht
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 14 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft ist. Bei minderjährigen Teilnehmenden müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann von der Veranstalterin angefragt/überprüft werden.

4. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen.

5. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnanerkennung
Der/die Gewinner/in wird auf Facebook und/oder Instagram direkt per Privatnachricht gebeten, sich bei uns zu melden. Erfolgt innerhalb von 72 Stunden keine Reaktion auf unsere Gewinnbenachrichtigung, behalten wir uns vor, einen neuen Gewinner zu küren.

6. Datenschutz
Die persönlichen Angaben der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung und die Zwecke des Gewinnspiels verwendet. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

7. Manipulation & Sperre
Die Bike Academy Davos behält sich das Recht vor, einen Teilnehmenden jederzeit ohne Angabevon Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Teilnehmende versuchen, ihre Teilnahme zu manipulieren oder gegen die Teilnahmebedingungen verstossen. Rechtswidrige, diskriminierende oder unsittliche Informationen sowie die Verletzung von Rechten Dritter und Belästigungen sind untersagt und führen zum Ausschluss vom Wettbewerb.

8. Haftungsausschluss
Jegliche Haftung der Bike Academy Davos ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9. Korrespondenz / Rechtsweg
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Teilnahmebedingungen unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Davos, Graubünden, Schweiz.
 

 

Stand: Davos Dorf, Dezember 2022

Bike Academy Davos GmbH
Bahnhofstrasse 8
CH-7260 Davos Dorf 


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