Mietbedinungen

AGB

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Allgemeine Mietbedingungen AGB

1.            Anwendungsbereich

Die Dienstleistungen der Fahrradvermietung werden von der Firma Bike Academy GmbH (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Davos Dorf erbracht, welche Eigentümerin der Mietfahrräder ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigen die Mieter:innen, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:

2.            Vertragsverhältnisse

Der Vertrag wird zwischen Bike-Academy GmbH und den Mieter:innen geschlossen.

3.            Fahrradübernahme

Die Mieter:innen nehmen das Fahrrad in betriebssicherem und sauberem Zustand entgegen. Beanstandungen seitens der Mieter:innen müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler direkt bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.

4.            Fahrradrückgabe

Die Mieter:innen sind verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden den Mieter:innen in Rechnung gestellt. Das Fahrrad sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör muss der Vermieterin bei der Fahrradrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Die gemieteten Fahrräder müssen vor der Rückgabe gereinigt werden. Verlust oder Beschädigung werden den Mieter:innen in Rechnung gestellt.

5.            Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrradrückgabe zu entrichten.

6.            Mindestalter der Mieter:innen

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietfahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

Das Mindestalter für das Lenken eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Schweizer Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).

7.            Leistungen und Preise

Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.

8.            Annullation / Abbruch

Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

9.           Haftung und Versicherung

9.1          Haftpflicht-Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Mieter:innen. Die Mieter:innen bestätigen mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrrad oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

9.2          Defekte während Mietdauer

Bei Defekten während der Mietdauer können die Mieter:innen das Fahrrad gegen ein gleichwertiges Fahrrad austauschen, falls vorhanden.

Die Mieter:innen sind in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich.

9.3          Schäden, Diebstahl und Verlust

Die Mieter:innen haben die Pflicht, der Vermieterin aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.

Die Mieter:innen haften für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.

Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden den Mieter:innen gemäss der offiziellen Preisliste von der Bike-Academy GmbH direkt von der Vermietstelle verrechnet.

Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haften die Mieter:innen. Das Fahrrad ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird den Mieter:innen zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.

Übergeben die Mieter:innen das Fahrrad an Dritte, so haftet er/sie grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrrad durch Dritte verursacht werden.

9.4          Zusatz-Tagesversicherung à CHF 15.-

Die Mieter:innen haben die Möglichkeit, sich zu einem Betrag von CHF 15.- pro Nutzungstag bei der Bike Academy GmbH zu versichern. Diese Versicherung deckt Schäden, welche im Punkt 9.3 aufgeführt sind und nicht über die Versicherung der Mieter:innen gedeckt sind. Die Mieter:innen können sich vor Ort bei der Abholung entscheiden (durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Mietformular), ob er/sie die Zusatz-Tagesversicherung bei der Bike Academy GmbH abschliessen möchte. Ohne Ankreuzen wird die Zusatz-Tagesversicherung nicht abgeschlossen.

9.5          Unfälle

Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Bike-Academy GmbH umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Bike-Academy Davos zu senden.

10.          Nutzung / Verbote

Die Mieter:innen verpflichten sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Fahrrad sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Die Mieter:innen sind verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.  Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrräder, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrrad offensichtlich einen Schaden erleiden kann.

Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.

Das Benützen und Tragen der Miethelme ist freiwillig. Die Nutzung des Mietobjekts erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.

11.          Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos Dorf (GR).


Stand: Davos Dorf, März 2022


 

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